Rechtsanwalt für Miet- und Pachtrecht

Wir sind Ihre Rechtsanwaltskanlei für Miet- und Pachtrecht.

Es gehört zum Gründbedürfnis eines jeden Menschens. Egal ob in einer gemieteten Wohnung oder einem Haus, ein Dach über den Kopf gehört zu den Grundlagen des persönlichen Lebens. Auch für viele Geschäftstreibende ist der angemietete Gewerberaum die Basis ihrer Arbeit. Dass im Rahmen des Mietverhältnisses auch Konflikate auftreten können, ist nicht verwunderlich. Sowohl Mieter als auch Vermieter möchten schließlich beiderseits ihre Interessen durchsetzen. Oft geht es hier auch um viel Geld, dass weder die eine noch die andere Seite tragen möchte. Das oftmals eher angespannte Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter macht dies kaum einfacher. Zu einer für beide Parteien zufriedenstellenden Lösung kommt man ohne rechtliche Hilfe nur selten.

Die das Miet- und Pachrecht betreffenden Themen sind hierbei umfassend und komplex. Die vielen Menschen bekannte Thematik der Mietminderunge als auch die vorzeitige Auflösung des Mietvertrags sind nur ein kleiner Auszug des betroffenen Rechtsgebiets. Dies muss dabei keineswegs nur den Mieter betreffen. Auch der Vermieter selbst möchte sein Recht beispielsweise in Form einer Mieterhöhung durchsetzen und geht dabei gegebenenfalls auch juristisch vor.

Kanzlei für Miet- und Pachtrecht

Vor allem im Miet- und Pachtrecht ist es von hoher Dringlichkeit, einen adäquaten Rechtsbeistand an seiner Seite zu haben. Fachwissen und Expertise in jenem Bereich sind notwendig, um rechtliche Fragen und Streitigkeiten zu lösen. Gerade als Mieter fehlt besonders das benötigte Fachwissen, das hier gebraucht wird. Allein und ohne jegliche rechtliche Beratung ist man dann oft chancenlos, wenn es ernst wird.

Eine umfassende Expertise in jenem Bereich bietet auch die Rechtsanwaltskanzlei Zweigert33. Wir bietet umfangreiche Erfahrungen und Fachkenntnisse im Rahmen des Miet- und Pachtrechts. Hier setzen wir uns sowohl für die Seite der Mieter als auch die der Vermieter ein, um das jeweilige Recht durchzusetzen oder sich entsprechend zu wehren. Mit einem ersten, ausführlichen Beratungsgespräch erörtern wir dabei die Mittel, Chancen und Risiken einer möglichen juristischen Auseinandersetzung.

Unsere Fachgebiete erstrecken sich dabei auf folgende Teilbereiche:

  • Wohnungsraummietrecht

  • Gewerberaummietrecht

Weitere Fachbereiche

Versicherungsrecht

Verkehrsrecht

Miet- und Pachtrecht

Gewerblicher Rechtsschutz

Arzthaftungsrecht

Familienrecht